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Häufige Fragen

Alle Antworten an einem Ort.

137 Fragen aus allen Leistungsbereichen – von Unfallgutachten über Fuhrparkmanagement bis zum externen Verkehrsleiter. Jede Antwort verlinkt zur passenden Leistungsseite für weitere Details.

Leistungen

Fragen zu Leistungen.

Was kostet mich das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall: nichts. Die Gutachterkosten sind Teil Ihres Schadensersatzanspruchs und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Mehr zu Unfallgutachten →
Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?
Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Der Versicherungsgutachter arbeitet im Interesse der Versicherung – Ihr eigener Gutachter arbeitet für Sie. Mehr zu Unfallgutachten →
Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?
Ab einem Schaden von etwa 1.000 € (oberhalb der sogenannten Bagatellgrenze) haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Gutachten. Bei kleineren Schäden erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Im Zweifel prüfen wir das kostenlos für Sie. Mehr zu Unfallgutachten →
Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?
In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung – als Express-Gutachten per E-Mail, auf Wunsch zusätzlich gedruckt. Mehr zu Unfallgutachten →
Was kostet eine Fahrzeugbewertung?
Die Kosten richten sich nach Fahrzeugtyp und Umfang des Gutachtens. Rufen Sie uns kurz an – Sie erhalten vorab einen klaren Festpreis, ohne versteckte Kosten. Mehr zu Fahrzeugbewertung →
Wie läuft die Bewertung ab?
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug vor Ort oder bei uns, prüfen Zustand, Historie und Ausstattung und erstellen anschließend ein schriftliches Wertgutachten mit Fotodokumentation – meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Mehr zu Fahrzeugbewertung →
Wird das Wertgutachten überall anerkannt?
Ja. Als unabhängige Sachverständige erstellen wir neutrale Gutachten, die von Versicherungen, Banken, Leasinggesellschaften, Käufern und Gerichten anerkannt werden. Mehr zu Fahrzeugbewertung →
Bewerten Sie auch Elektroautos?
Ja. Bei E-Fahrzeugen fließt insbesondere der Zustand der Antriebsbatterie (State of Health) in die Bewertung ein – ein entscheidender Faktor für den tatsächlichen Marktwert. Mehr zu Fahrzeugbewertung →
Wann bekomme ich eine Wertminderung ausgezahlt?
Grundsätzlich immer dann, wenn Ihr Fahrzeug unverschuldet beschädigt wurde und durch den Unfall trotz Reparatur ein Wertverlust am Markt entsteht. Ausschlaggebend sind u. a. Fahrzeugalter, Laufleistung und Schadensumfang – wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos. Mehr zu Wertminderung & Totalschaden →
Die Versicherung hat einen hohen Restwert angesetzt – muss ich das akzeptieren?
Nicht ohne Prüfung. Überhöhte Restwerte aus Online-Börsen drücken Ihre Entschädigung. Als Geschädigter dürfen Sie sich grundsätzlich auf den Restwert aus Ihrem eigenen Gutachten verlassen – wir setzen ihn realistisch an. Mehr zu Wertminderung & Totalschaden →
Was bedeutet die 130%-Regel genau?
Sie dürfen Ihr Fahrzeug auch bei wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten maximal 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen, die Reparatur fachgerecht nach Gutachten erfolgt und Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiternutzen. Mehr zu Wertminderung & Totalschaden →
Kostet mich die Berechnung etwas?
Bei unverschuldetem Unfall nein – Wertminderung und Totalschadenbeurteilung sind Bestandteil Ihres Unfallgutachtens, das die gegnerische Versicherung bezahlt. Mehr zu Wertminderung & Totalschaden →
Was ist eine SoH-Analyse und warum brauche ich sie?
SoH steht für State of Health – den Gesundheitszustand der Hochvoltbatterie. Die Analyse zeigt, wie viel nutzbare Kapazität tatsächlich verblieben ist. Das ist entscheidend für den Fahrzeugwert: Die Batterie ist die teuerste Einzelkomponente eines Elektroautos. Ohne belastbaren SoH-Wert lässt sich weder ein Restwert noch eine Wertminderung sauber begründen. Mehr zu E-Auto-Gutachten →
Mein E-Auto sieht nach dem Unfall unbeschädigt aus – lohnt sich ein Gutachten?
Gerade dann. Die Batterie liegt bei nahezu allen Elektrofahrzeugen im Unterboden. Schon ein leichter Auffahrunfall oder ein Aufsetzer kann die Schutzwanne oder Zellmodule beschädigen, ohne dass außen etwas sichtbar ist. Solche Schäden fallen oft erst Monate später auf – dann ist der Zusammenhang mit dem Unfall kaum noch nachweisbar. Mehr zu E-Auto-Gutachten →
Begutachten Sie alle Marken?
Ja, markenunabhängig – Tesla, BMW, VW, Mercedes, Audi, Hyundai, Kia, Polestar, Porsche, Renault und weitere. Wir sind an keine Werkstatt und keinen Hersteller gebunden. Mehr zu E-Auto-Gutachten →
Wer zahlt das Gutachten bei einem E-Auto-Unfall?
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten nach § 249 BGB – wie bei jedem anderen Fahrzeug auch. Bei Teilschuld, Kaskoschäden und reinen Wertgutachten rechnen wir nach vorher vereinbartem Honorar ab. Mehr zu E-Auto-Gutachten →
Was passiert mit der Batteriegarantie nach einem Unfall?
Herstellergarantien auf die Hochvoltbatterie knüpfen meist an Bedingungen wie dokumentierte Wartung und unbeschädigte Struktur. Ein Unfall kann Ansprüche gefährden. Wir dokumentieren den Zustand vor und nach dem Schaden, damit Sie gegenüber Hersteller und Versicherung belegen können, was tatsächlich vorlag. Mehr zu E-Auto-Gutachten →
Ist die Begutachtung eines Hochvoltfahrzeugs gefährlich?
Für Sie nicht – und für uns nur dann sicher, wenn die nötige Qualifikation vorliegt. Wir sind für Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen zertifiziert und halten die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände und Freischaltprozeduren ein. Ein beschädigtes Elektrofahrzeug sollten Sie nicht selbst bewegen und nicht in einer geschlossenen Garage abstellen. Mehr zu E-Auto-Gutachten →
Ersetzt Ihr Gutachten die Porsche Approved Prüfung?
Nein, es ergänzt sie. Die Approved-Prüfung ist eine technische Freigabe durch das verkaufende Porsche Zentrum. Unser Zustandsbericht ist eine neutrale Bewertung von Zustand und Wert – erstellt im Auftrag des Käufers oder Verkäufers, nicht des Händlers. Mehr zu Porsche Approved →
Kann ich Sie zur Besichtigung beim Händler hinzuziehen?
Ja, das ist der häufigste Fall. Wir begutachten das Fahrzeug direkt vor Ort im Autohaus. Der Termin sollte vorher mit dem Verkäufer abgestimmt sein – seriöse Händler haben damit kein Problem. Mehr zu Porsche Approved →
Für welche Porsche-Modelle erstellen Sie Gutachten?
Für alle: 911, 718 Boxster und Cayman, Macan, Cayenne, Panamera und Taycan – Verbrenner, Hybrid und vollelektrisch. Klassiker behandeln wir gesondert unter Porsche Classic. Mehr zu Porsche Approved →
Was kostet ein Zustandsbericht?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten vollständig. Bei Kaufberatung oder Wertgutachten nennen wir Ihnen den Festpreis vorab – abhängig von Modell und Prüfumfang. Mehr zu Porsche Approved →
Wie oft muss ein Wertgutachten erneuert werden?
Die meisten Oldtimer-Versicherer verlangen alle drei bis fünf Jahre ein aktualisiertes Gutachten. Bei stark steigenden Marktwerten – wie zuletzt bei luftgekühlten Elfern – kann eine frühere Aktualisierung sinnvoll sein, damit Sie im Schadensfall nicht unterversichert sind. Mehr zu Porsche Classic →
Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Wiederbeschaffungswert?
Der Marktwert ist der Preis, den Sie beim Verkauf realistisch erzielen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug beim Händler zu erwerben – er liegt in der Regel höher und ist für die Versicherung maßgeblich. Mehr zu Porsche Classic →
Bewerten Sie auch restaurierte oder umgebaute Fahrzeuge?
Ja. Bei Restaurierungen bewerten wir Ausführungsqualität und Originalitätsgrad, bei Umbauten deren Einfluss auf den Wert. Beides kann den Wert steigern oder mindern – entscheidend sind Ausführung und Dokumentation. Mehr zu Porsche Classic →
Begleiten Sie auch einen Kauf?
Ja. Gerade bei Klassikern lohnt sich eine Kaufbegleitung besonders, weil versteckte Korrosion oder eine unsaubere Restaurierung schnell fünfstellige Folgekosten verursachen. Auf Wunsch fahren wir auch überregional mit. Mehr zu Porsche Classic →
Zahlt die Versicherung auch hier das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall ja – die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten unabhängig vom Fahrzeugwert. Das ist Teil Ihres Schadensersatzanspruchs nach § 249 BGB. Mehr zu Supersportwagen →
Die Versicherung verweist mich auf eine freie Werkstatt.
Bei Fahrzeugen mit Herstellergarantie, lückenlos markengebundener Historie oder besonderen Bauweisen ist ein solcher Verweis regelmäßig unzulässig. Wir begründen im Gutachten, warum nur die markengebundene Fachwerkstatt in Frage kommt. Mehr zu Supersportwagen →
Wie hoch fällt die Wertminderung typischerweise aus?
Das hängt von Modell, Alter, Laufleistung und Schadensumfang ab. Bei Sammlerfahrzeugen und limitierten Auflagen liegt sie deutlich über den Werten, die gängige Berechnungsmethoden liefern – deshalb begründen wir sie einzeln statt pauschal. Mehr zu Supersportwagen →
Erstellen Sie auch Wertgutachten ohne Schaden?
Ja, etwa für Versicherung, Verkauf, Finanzierung oder Vermögensaufteilung. Für Sammlungen bewerten wir auf Wunsch mehrere Fahrzeuge in einem Termin. Mehr zu Supersportwagen →
Warum ist die Feuchtigkeitsmessung so wichtig?
Weil Feuchtigkeit im Aufbau der mit Abstand häufigste wertvernichtende Schaden bei Reisemobilen ist – und lange unsichtbar bleibt. Ein durchfeuchteter Sandwichaufbau kann den Fahrzeugwert halbieren, obwohl von außen nichts zu erkennen ist. Mehr zu Wohnmobil & Wohnwagen →
Ich möchte ein gebrauchtes Wohnmobil kaufen – lohnt sich ein Gutachten?
In den allermeisten Fällen ja. Der Prüfaufwand steht in keinem Verhältnis zu den Kosten eines durchfeuchteten oder unsauber reparierten Aufbaus, die schnell im fünfstelligen Bereich liegen. Mehr zu Wohnmobil & Wohnwagen →
Übernimmt die Versicherung die Gutachterkosten?
Bei einem unverschuldeten Unfall ja, vollständig. Bei Kaskoschäden wie Hagel hängt es vom Versicherer ab – das klären wir vorab für Sie. Bei Kaufberatung und Wertgutachten nennen wir Ihnen den Festpreis im Voraus. Mehr zu Wohnmobil & Wohnwagen →
Kommen Sie auch zum Campingplatz oder ins Winterlager?
Ja. Wir begutachten dort, wo das Fahrzeug steht – im Umkreis von Rottweil ohne Aufschlag, überregional nach Absprache. Mehr zu Wohnmobil & Wohnwagen →
Wer zahlt das LKW-Gutachten nach einem Unfall?
Wenn Sie Unfallgeschädigter sind (Verursacher ist der andere Fahrer), zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten. Sie tragen in diesem Fall in der Regel keine Eigenkosten. Mehr zu LKW & Nutzfahrzeuge →
Wie lange dauert ein LKW-Gutachten?
Die Vor-Ort-Besichtigung dauert je nach Schadensumfang 1–3 Stunden. Das fertige, rechtssichere Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor – damit Ihr Fahrzeug schnellstmöglich in die Reparatur gehen kann. Mehr zu LKW & Nutzfahrzeuge →
Kommen Sie auch zu Betrieben und Speditionsunternehmen?
Ja, selbstverständlich. Wir kommen direkt zu Ihrem Betrieb, zur Werkstatt oder zum Unfallort im Landkreis Rottweil und Umgebung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – auch kurzfristig. Mehr zu LKW & Nutzfahrzeuge →
Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?
Der Nutzungsausfall richtet sich nach den Kosten für ein vergleichbares Mietfahrzeug oder dem tatsächlich entstandenen Schaden. Wir dokumentieren dies anhand aktueller Mietpreistabellen und Ihrer tatsächlichen Betriebssituation gerichtsfest. Mehr zu LKW & Nutzfahrzeuge →
Was ist der Unterschied zwischen Totalschaden und wirtschaftlichem Totalschaden bei LKW?
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur nicht möglich ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – minus Restwert. Bei Nutzfahrzeugen sind diese Grenzen oft anders gelagert als bei PKW. Mehr zu LKW & Nutzfahrzeuge →
Brauche ich für ein E-Bike wirklich ein Gutachten?
Bei Unfallschäden ab ca. 750 Euro Reparaturkosten ist ein Gutachten sinnvoll – und bei unverschuldetem Unfall kostenlos für Sie. Es sichert alle Ansprüche: Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Ohne Gutachten kürzen Versicherungen erfahrungsgemäß. Mehr zu E-Bike & E-Scooter →
Kann der Akku-Schaden überhaupt beurteilt werden?
Wir dokumentieren sichtbare Beschädigungen und Verformungen am Akku und empfehlen bei Verdacht eine weitergehende Prüfung beim Hersteller oder einer spezialisierten Werkstatt. Der Schaden wird im Gutachten vollständig erfasst und für die Versicherung belastbar dargestellt. Mehr zu E-Bike & E-Scooter →
Gilt das Gutachten auch für meinen E-Scooter?
Ja. Zugelassene E-Scooter nach § 1a StVG fallen unter das Kfz-Haftpflichtrecht. Wir erstellen Gutachten für alle zugelassenen Modelle – die gleichen Regeln wie bei einem PKW-Unfall gelten auch hier. Mehr zu E-Bike & E-Scooter →
Wie lange dauert das Gutachten?
Die Vor-Ort-Besichtigung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie anschließend innerhalb von 24 Stunden – per E-Mail als PDF und auf Wunsch als gedrucktes Exemplar. Mehr zu E-Bike & E-Scooter →
Wer zahlt die Achsvermessung nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehört sie zu den erforderlichen Schadenspositionen und wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen – wie die übrigen Gutachterkosten auch. Mehr zu 3D-Achsvermessung →
Reicht nicht die Vermessung der Werkstatt?
Die Werkstattvermessung dient der Einstellung. Für die Beweisführung gegenüber der Versicherung ist ein dokumentiertes Messprotokoll im Gutachten deutlich belastbarer. Mehr zu 3D-Achsvermessung →
Kann eine Vermessung nachträglich erfolgen?
Ja, sinnvoll ist sie aber vor der Instandsetzung. Nach der Reparatur dient sie vor allem dem Nachweis, dass fachgerecht gearbeitet wurde. Mehr zu 3D-Achsvermessung →
Brauche ich eine Vorqualifikation?
Eine technische Grundlage sollte vorhanden sein – KFZ-Meister, Techniker, Ingenieur oder eine vergleichbare Ausbildung. Die formale Zertifizierung können Sie parallel erwerben; für den praktischen Teil ist sie keine Voraussetzung. Mehr zu Mentoring →
Findet das Mentoring vor Ort statt?
Beides ist möglich. Besichtigungen und Fallbegleitung ergeben vor Ort in der Region Rottweil am meisten Sinn. Gutachtendurchsicht und Fallbesprechungen funktionieren gut per Videocall mit Bildschirmfreigabe. Mehr zu Mentoring →
Wie viel Zeit muss ich einplanen?
Das hängt von Ihrem Ziel ab. Manche buchen einzelne Termine zu konkreten Fragen, andere eine Begleitung über mehrere Monate. Wir legen das im Erstgespräch gemeinsam fest. Mehr zu Mentoring →
Was kostet das Mentoring?
Das richtet sich nach Umfang und Format. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich – danach erhalten Sie ein transparentes Angebot ohne Bindung. Mehr zu Mentoring →
Leasing

Fragen zu Leasing.

Wann sollte ich ein Übernahme-Gutachten machen lassen?
Am besten unmittelbar bei Fahrzeugübergabe – egal ob Sie einen neuen Leasingvertrag beginnen oder einen bestehenden Vertrag von einer anderen Person übernehmen. Mehr zu Leasingübernahme →
Was passiert, wenn ich kein Übernahme-Gutachten habe?
Ohne dokumentierten Ausgangszustand gilt bei der Rückgabe häufig der Neuzustand als Vergleichsmaßstab – Vorschäden oder Gebrauchsspuren, die schon bei Übernahme vorhanden waren, können Ihnen dann fälschlich angelastet werden. Mehr zu Leasingübernahme →
Gilt das auch bei Übernahme von einem privaten Vorleasingnehmer?
Ja, gerade dann ist es besonders wichtig: Sie übernehmen den Vertrag inklusive aller bestehenden Mängel – ein neutrales Protokoll schützt Sie vor späteren Streitigkeiten mit der Leasinggesellschaft. Mehr zu Leasingübernahme →
Wie lange dauert die Begutachtung?
In der Regel 30 bis 60 Minuten vor Ort, abhängig vom Fahrzeugtyp. Sie erhalten anschließend ein schriftliches Protokoll mit Fotodokumentation. Mehr zu Leasingübernahme →
Wann sollte ich das Gutachten machen lassen?
Idealerweise 2 bis 4 Wochen vor dem offiziellen Rückgabetermin. So bleibt genug Zeit, um sinnvolle Reparaturen noch günstig selbst zu beauftragen, statt die teureren Sätze der Leasinggesellschaft zu zahlen. Mehr zu Leasingrückgabe →
Was zählt als normale Gebrauchsspur?
Kleinere Lackkratzer, leichte Felgenschäden oder ein altersgemäß abgefahrenes Profil gelten in der Regel als normale Abnutzung. Die Grenzen sind jedoch oft Auslegungssache – genau hier setzt unsere neutrale Bewertung an. Mehr zu Leasingrückgabe →
Was mache ich, wenn ich das Rückgabeprotokoll für überhöht halte?
Schicken Sie uns das Protokoll. Wir prüfen die einzelnen Positionen fachlich und erstellen bei Bedarf eine Gegen-Stellungnahme mit unserem eigenen Gutachten als Nachweis. Mehr zu Leasingrückgabe →
Was kostet ein Leasingrückgabe-Gutachten?
Die Kosten richten sich nach Fahrzeugtyp und Umfang. Rufen Sie uns an – Sie erhalten vorab einen klaren Festpreis, ohne versteckte Kosten. Mehr zu Leasingrückgabe →
Fuhrparkmanagement

Fragen zu Fuhrparkmanagement.

Was ist Fuhrparkmanagement genau?
Fuhrparkmanagement bündelt die organisatorischen Aufgaben rund um die Firmenfahrzeuge eines Betriebs: Beschaffung, laufende Kostenkontrolle, Termin- und Fristenverwaltung, Schadenabwicklung sowie die Einhaltung der Halterpflichten. Die strategischen Entscheidungen bleiben dabei im Unternehmen. Mehr zu Fuhrparkmanagement →
Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich Fuhrparkmanagement?
Eine feste Untergrenze gibt es nicht. Sobald mehrere Fahrzeuge im Einsatz sind und niemand im Betrieb offiziell dafür zuständig ist, entsteht in der Regel Aufwand, der sich bündeln lässt. Wir schauen uns Ihren Fuhrpark an und sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Zusammenarbeit für Sie rechnet. Mehr zu Fuhrparkmanagement →
Bleibt die Entscheidungsgewalt bei uns im Unternehmen?
Ja. Wir übernehmen die operative Abwicklung und bereiten Entscheidungen auf. Was angeschafft, verlängert oder ausgetauscht wird, entscheiden Sie. Mehr zu Fuhrparkmanagement →
Sind Sie an bestimmte Leasinggesellschaften oder Hersteller gebunden?
Nein. Als unabhängiges Sachverständigenbüro sind wir weder an Leasinggesellschaften noch an Hersteller oder Werkstattketten gebunden. Empfehlungen richten sich allein nach Ihrem tatsächlichen Bedarf. Mehr zu Fuhrparkmanagement →
Was unterscheidet Sie von einer reinen Fuhrparksoftware?
Eine Software zeigt Daten an – sie ruft keine Werkstatt an, prüft keine Rechnung und begutachtet keinen Schaden. Wir übernehmen die tatsächliche Abwicklung und ergänzen damit vorhandene Systeme, statt sie zu ersetzen. Mehr zu Fuhrparkmanagement →
Welche Rolle spielt Ihre Gutachterkompetenz im Fuhrparkmanagement?
Bei Schäden an Firmenfahrzeugen greift unsere Kernleistung unmittelbar: Wir erstellen das Gutachten selbst, statt es extern beauftragen zu müssen. Das verkürzt den Weg von der Schadenaufnahme bis zur Regulierung spürbar. Mehr zu Fuhrparkmanagement →
Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich eine strukturierte Beschaffung?
Schon bei wenigen Firmenfahrzeugen, da eine unabhängige Auswahl und ein sauberer Vergleich selten "nebenbei" gelingen. Wir beraten unabhängig vom Fuhrparkumfang. Mehr zu Beschaffung →
Leasing oder Kauf – was ist besser?
Das hängt von Nutzungsdauer, Kapitalbindung und individuellen Faktoren ab. Wir stellen die Optionen im Einzelfall gegenüber, statt pauschal zu empfehlen. Mehr zu Beschaffung →
Sind Sie an bestimmte Hersteller oder Leasinggesellschaften gebunden?
Nein. Die Auswahl richtet sich ausschließlich nach Ihrem tatsächlichen Bedarf. Mehr zu Beschaffung →
Übernehmen Sie auch die Fahrzeugübergabe?
Ja, inklusive Zustandsprotokoll zu Kilometerstand, Ausstattung und eventuellen Mängeln. Mehr zu Beschaffung →
Welche Kosten werden erfasst?
Unter anderem Leasingraten, Kraftstoff- bzw. Ladekosten, Reifen, Wartung und Versicherung – alle laufenden Positionen rund um den Fuhrpark. Mehr zu Kostenmanagement →
Wie oft erhalte ich eine Kostenübersicht?
In regelmäßigen, mit Ihnen abgestimmten Abständen – so bleiben Entwicklungen frühzeitig sichtbar. Mehr zu Kostenmanagement →
Ersetzt das eine eigene Fuhrparksoftware?
Nein. Es ergänzt vorhandene Systeme bzw. schafft Ordnung dort, wo bislang keine zentrale Erfassung besteht. Mehr zu Kostenmanagement →
Was, wenn Verträge bei unterschiedlichen Anbietern liegen?
Genau dafür ist die zentrale Kostenkontrolle gedacht – unabhängig davon, bei welchem Anbieter der jeweilige Vertrag liegt. Mehr zu Kostenmanagement →
Wie oft muss der Führerschein kontrolliert werden?
In regelmäßigen, dokumentierten Abständen – die genaue Taktung stimmen wir auf Ihren Betrieb ab. Mehr zu Fahrerbetreuung →
Was passiert bei fehlender Führerscheinkontrolle?
Der Halter kann bei einem Schadenfall in die Haftung geraten, wenn sich die Sorgfaltspflicht nicht nachweisen lässt. Mehr zu Fahrerbetreuung →
Wird jeder Fahrer einzeln unterwiesen?
Ja, die Unterweisung erfolgt fahrzeug- und personenbezogen und wird dokumentiert. Mehr zu Fahrerbetreuung →
Gilt das auch für Poolfahrzeuge?
Ja, gerade bei wechselnden Nutzern ist eine klare, dokumentierte Übergabe besonders wichtig. Mehr zu Fahrerbetreuung →
Muss ich mich selbst um die Werkstatt kümmern?
Nein, das übernehmen wir inklusive Terminkoordination und Abstimmung des Reparaturumfangs. Mehr zu Schadenmanagement →
Wann ist ein Gutachten sinnvoll?
Bei Unfallschäden, unklarer Schuldfrage oder höheren Reparaturkosten – hier greift unsere eigene Sachverständigenkompetenz direkt. Mehr zu Schadenmanagement →
Wer meldet den Schaden der Versicherung?
Das übernehmen wir für Sie, inklusive Nachverfolgung des Vorgangs bis zum Abschluss. Mehr zu Schadenmanagement →
Gilt das auch für kleinere Schäden?
Ja, auch Bagatellschäden lassen sich über denselben strukturierten Ablauf abwickeln. Mehr zu Schadenmanagement →
Was passiert, wenn eine UVV-Prüfung versäumt wird?
Im Schadenfall kann das als Verletzung der Halterpflichten gewertet werden und die Haftung des Halters verschärfen. Mehr zu Halterhaftungen →
Wer haftet bei einem Verstoß – Fahrer oder Halter?
Grundsätzlich der Halter, da ihn die Organisationspflicht trifft, unabhängig davon, wer zum Zeitpunkt gefahren ist. Mehr zu Halterhaftungen →
Gilt die UVV-Pflicht für alle Firmenfahrzeuge?
Ja, sie betrifft grundsätzlich alle beruflich genutzten Fahrzeuge, nicht nur klassische Nutzfahrzeuge. Mehr zu Halterhaftungen →
Wie wird die Dokumentation nachgewiesen?
Durch zentral abgelegte, jederzeit abrufbare Prüf- und Unterweisungsnachweise. Mehr zu Halterhaftungen →
Für wie viele Fahrzeuge lohnt sich eine zentrale Verwaltung?
Der Nutzen wächst mit der Fahrzeuganzahl, hilft aber schon bei einer Handvoll Fahrzeugen spürbar weiter. Mehr zu Verwaltung →
Was passiert bei einem Fahrzeugwechsel?
Wir übernehmen die dokumentierte Übergabe bzw. Rückgabe, etwa im Rahmen der Leasingübernahme oder Leasingrückgabe. Mehr zu Verwaltung →
Werden auch Versicherungsverträge verwaltet?
Ja, neben Leasing- und Wartungsverträgen auch die Versicherungsunterlagen der Fahrzeuge. Mehr zu Verwaltung →
Ersetzt das eine eigene Fuhrparkverwaltungssoftware?
Nein. Es sorgt für Ordnung und eine zentrale Ansprechbarkeit, unabhängig von eingesetzten Tools. Mehr zu Verwaltung →
Was macht ein Verkehrsleiter genau?
Der Verkehrsleiter ist die fachkundige Person, die den Güter- oder Personenverkehr eines Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leitet: Einhaltung verkehrsrechtlicher Vorschriften, Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten, Organisation der Fahrzeugwartung, Kontrolle der Betriebskosten und Schulung des Fahrpersonals. Mehr zu Verkehrsleiter →
Wer braucht einen externen Verkehrsleiter?
Jedes Unternehmen, das erlaubnispflichtigen gewerblichen Güterkraftverkehr oder Personenverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen betreibt, benötigt nach VO (EG) Nr. 1071/2009 einen internen oder externen Verkehrsleiter – ohne diese Bestellung wird keine Gemeinschaftslizenz erteilt. Mehr zu Verkehrsleiter →
Wie viele Fahrzeuge darf ein externer Verkehrsleiter betreuen?
Ein externer Verkehrsleiter darf höchstens vier Unternehmen mit zusammen maximal 50 Fahrzeugen betreuen. Diese Obergrenze ist gesetzlich festgelegt und dient der tatsächlichen, dauerhaften Kontrolle. Mehr zu Verkehrsleiter →
Was passiert ohne bestellten Verkehrsleiter?
Ohne nachgewiesenen Verkehrsleiter drohen der Entzug der Erlaubnis nach § 3 GüKG, Bußgelder und im Kontrollfall die Stilllegung von Fahrzeugen. Die zuständige Behörde (BALM) prüft die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit regelmäßig. Mehr zu Verkehrsleiter →
Welche Qualifikation braucht ein Verkehrsleiter?
Erforderlich sind persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung, nachgewiesen durch die Fachkundeprüfung vor der zuständigen IHK. Die Bestellung erfolgt über einen schriftlichen Dienstleistungsvertrag mit klar geregelten Aufgaben. Mehr zu Verkehrsleiter →
Ratgeber

Fragen zu Ratgeber.

Muss ich das Gutachten vorstrecken?
Bei geklärter Haftungslage in der Regel nicht. Über eine Abtretung erfüllungshalber rechnen wir direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Mehr zu Wer bezahlt das Gutachten? →
Was kostet ein Gutachten, wenn ich es selbst zahlen muss?
Das hängt von Schadenshöhe und Aufwand ab. Bei einer reinen Wertermittlung oder einem Gebrauchtwagencheck nennen wir den Preis vorab verbindlich, damit Sie vor der Beauftragung wissen, woran Sie sind. Mehr zu Wer bezahlt das Gutachten? →
Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?
Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht. In der Praxis wird häufig ein Bereich um 750 bis 1.000 Euro als Orientierung genannt. Darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag – allerdings lässt sich die tatsächliche Schadenshöhe von außen oft schlecht schätzen, gerade bei modernen Fahrzeugen mit Assistenzsystemen. Mehr zu Wer bezahlt das Gutachten? →
Die Versicherung will ihren eigenen Gutachter schicken. Muss ich das akzeptieren?
Nein. Als Geschädigter steht Ihnen die freie Wahl des Sachverständigen zu. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung handelt in deren Interesse. Mehr zu Wer bezahlt das Gutachten? →
Reicht bei einem kleinen Kratzer nicht ein Foto?
Für die eigene Dokumentation ja, für die Regulierung nein. Fotos zeigen die sichtbare Oberfläche, nicht den Aufwand dahinter. Bei modernen Fahrzeugen steckt ein erheblicher Teil der Kosten in Sensorik und Kalibrierung, die auf keinem Foto zu sehen ist. Mehr zu Wann brauche ich einen Gutachter? →
Kann ich das Gutachten auch nach der Reparatur machen lassen?
Technisch ja, sinnvoll meist nicht. Nach der Instandsetzung lässt sich der ursprüngliche Schadensumfang nicht mehr belastbar feststellen. Positionen wie die Wertminderung sind dann kaum noch durchsetzbar. Mehr zu Wann brauche ich einen Gutachter? →
Was ist bei einem Leasingfahrzeug?
Der Leasinggeber bleibt Eigentümer und hat ein eigenes Interesse an der vollständigen Dokumentation. Ein Gutachten ist hier praktisch immer angezeigt, oft auch vertraglich gefordert. Mehr zu Wann brauche ich einen Gutachter? →
Mein Schaden liegt knapp unter 1.000 Euro. Gutachten oder nicht?
Die Grenze ist keine feste Zahl, sondern eine Frage der Erforderlichkeit. Gerade in diesem Bereich täuscht der äußere Eindruck häufig – was nach einer Stoßfängerdelle aussieht, kann bei verbauter Sensorik deutlich teurer werden. Ein kurzer Anruf klärt das schneller als jede Faustregel. Mehr zu Wann brauche ich einen Gutachter? →
Darf ich mein Auto trotz Totalschaden reparieren lassen?
Ja, sofern die Reparaturkosten 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts nicht übersteigen, fachgerecht und vollständig nach Gutachten repariert wird und Sie das Fahrzeug anschließend in der Regel mindestens sechs Monate weiternutzen. Mehr zu Wirtschaftlicher Totalschaden →
Was passiert, wenn ich vor Ablauf der sechs Monate verkaufe?
Dann entfällt die Grundlage für das Integritätsinteresse regelmäßig rückwirkend. Die Abrechnung erfolgt dann nach Wiederbeschaffungsaufwand, und bereits erstattete Beträge können zurückgefordert werden. Mehr zu Wirtschaftlicher Totalschaden →
Muss ich das Restwertangebot der Versicherung annehmen?
Grundsätzlich dürfen Sie sich an dem im Gutachten ermittelten Restwert orientieren, wenn dieser den regionalen Markt abbildet. Verkaufen Sie das Fahrzeug aber nicht, bevor die Frage geklärt ist. Mehr zu Wirtschaftlicher Totalschaden →
Bekomme ich bei Totalschaden auch Nutzungsausfall?
In der Regel für die Dauer der Wiederbeschaffung, nicht für die Reparaturdauer. Die übliche Wiederbeschaffungsdauer wird im Gutachten angegeben. Mehr zu Wirtschaftlicher Totalschaden →
Muss ich die Polizei rufen?
Zwingend bei Personenschäden, Fahrerflucht, unklarer Schuldfrage, Beteiligung von Mietwagen oder Firmenfahrzeugen und bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen. In allen anderen Fällen ist es freiwillig – die polizeiliche Unfallaufnahme ist als neutrale Dokumentation aber oft hilfreich. Mehr zu Die ersten 24 Stunden →
Darf ich mein Fahrzeug abschleppen lassen?
Ja. Die Abschleppkosten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt gehören zum ersatzfähigen Schaden. Lassen Sie das Fahrzeug vor der Reparatur begutachten – auch beim Abschleppdienst ist das möglich. Mehr zu Die ersten 24 Stunden →
Wie schnell sollte die Begutachtung erfolgen?
So früh wie möglich, idealerweise am Unfalltag oder am Folgetag. Je kürzer der Abstand zum Ereignis, desto belastbarer die Zuordnung der Schäden zum Unfall. Mehr zu Die ersten 24 Stunden →
Ab welchem Schaden gibt es überhaupt eine Wertminderung?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Bei reinen Lack- und Anbauteilschäden entfällt sie meist. Sobald tragende Teile instand gesetzt oder ersetzt wurden, kommt sie regelmäßig in Betracht. Mehr zu Merkantile Wertminderung →
Gilt das auch bei älteren Fahrzeugen?
Ältere Rechtsprechung nahm eine Grenze bei fünf Jahren oder 100.000 Kilometern an. Der Bundesgerichtshof hat diese starre Grenze aufgegeben – maßgeblich ist, ob der Markt für dieses konkrete Fahrzeug noch auf die Unfalleigenschaft reagiert. Bei gepflegten Klassikern kann sie erheblich sein. Mehr zu Merkantile Wertminderung →
Muss ich das Fahrzeug verkaufen, um den Betrag zu bekommen?
Nein. Der Anspruch entsteht mit dem Wertverlust selbst, nicht erst mit dem Verkauf. Mehr zu Merkantile Wertminderung →
Kann ich mich später umentscheiden?
Teilweise ja. Lassen Sie nach fiktiver Abrechnung doch reparieren, können Sie die tatsächlich angefallene Umsatzsteuer und je nach Fall weitere Positionen nachfordern, solange der Anspruch nicht verjährt ist. Mehr zu Fiktiv abrechnen oder reparieren →
Darf die Versicherung mich auf eine bestimmte Werkstatt verweisen?
Nur eingeschränkt. Ein Verweis auf eine günstigere Werkstatt ist an enge Voraussetzungen geknüpft – sie muss gleichwertig und für Sie zumutbar erreichbar sein. Bei jungen oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen ist der Verweis regelmäßig unzulässig. Mehr zu Fiktiv abrechnen oder reparieren →
Was passiert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?
Dann wird die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert ersetzt. Beide Werte weisen wir im Gutachten aus – der Restwert sollte dabei auf dem regionalen Markt ermittelt werden, nicht über überregionale Restwertbörsen. Mehr zu Fiktiv abrechnen oder reparieren →
Bekomme ich Nutzungsausfall auch bei fiktiver Abrechnung?
Ja, sofern Sie das Fahrzeug tatsächlich nicht nutzen konnten – etwa weil es nicht verkehrssicher war. Bei einem fahrbereiten Fahrzeug, das Sie weiterfahren, entsteht dagegen kein Ausfall. Mehr zu Nutzungsausfall & Mietwagen →
Was gilt bei Zweitwagen im Haushalt?
Steht ein gleichwertiger Zweitwagen zur freien Verfügung, entfällt der Anspruch regelmäßig. Ist der Zweitwagen deutlich kleiner oder von anderen Familienmitgliedern belegt, kann er bestehen bleiben. Mehr zu Nutzungsausfall & Mietwagen →
Wie lange kann ich rückwirkend geltend machen?
Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende. Die Dokumentation sollte trotzdem zeitnah erfolgen. Mehr zu Nutzungsausfall & Mietwagen →
Muss ich das höchste Angebot annehmen?
Nein. Sie dürfen Ihr Fahrzeug zu dem im Gutachten ausgewiesenen Restwert verkaufen – oder behalten. Ein höheres Gebot müssen Sie nur berücksichtigen, wenn es Ihnen vor dem Verkauf zugegangen und zumutbar erreichbar ist. Mehr zu Restwert & Restwertbörsen →
Darf ich das Fahrzeug behalten?
Ja. Der Restwert wird dann rechnerisch angerechnet, ohne dass Sie tatsächlich verkaufen müssen. Mehr zu Restwert & Restwertbörsen →
Was ist ein unechter Totalschaden?
Umgangssprachlich der wirtschaftliche Totalschaden: Technisch wäre die Reparatur möglich, sie lohnt sich nur nicht mehr. Vom echten Totalschaden spricht man, wenn eine Instandsetzung technisch ausscheidet. Mehr zu Restwert & Restwertbörsen →
Mein E-Auto fährt normal – ist trotzdem eine Prüfung nötig?
Ja. Zellschäden und Gehäuseverformungen machen sich oft erst nach Wochen bemerkbar. Ist die Regulierung dann abgeschlossen, wird es schwierig. Mehr zu E-Auto: die Batterie nach dem Unfall →
Was sagt der State of Health aus?
Er beschreibt die verbliebene nutzbare Kapazität im Verhältnis zum Neuzustand. Ein Wert deutlich unterhalb des altersüblichen Bereichs ist ein ernstzunehmendes Indiz für eine Schädigung. Mehr zu E-Auto: die Batterie nach dem Unfall →
Gilt das auch für Hybridfahrzeuge?
Ja, im Grundsatz. Die Hochvoltbatterie ist kleiner, sitzt aber ebenfalls exponiert und ist ein hochpreisiges Bauteil. Mehr zu E-Auto: die Batterie nach dem Unfall →
Muss ich das Rückgabeprotokoll unterschreiben?
Sie müssen die Rückgabe bestätigen, nicht aber die Bewertung der Schäden. Vermerken Sie Ihren Vorbehalt schriftlich im Protokoll, bevor Sie unterschreiben. Mehr zu Leasingrückgabe ohne Nachzahlung →
Wann sollte das Gutachten erstellt werden?
Etwa zwei bis vier Wochen vor der Rückgabe. So bleibt Zeit, kleinere Schäden gezielt beheben zu lassen, wenn sich das rechnet. Mehr zu Leasingrückgabe ohne Nachzahlung →
Lohnt sich eine Reparatur vor der Rückgabe?
Häufig ja. Eine Smart-Repair-Instandsetzung kostet oft einen Bruchteil dessen, was der Leasinggeber für dieselbe Position ansetzt. Was sich lohnt, sagen wir Ihnen im Gutachten. Mehr zu Leasingrückgabe ohne Nachzahlung →
Wird der Schaden netto oder brutto ersetzt?
Ist das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt, wird netto reguliert. Die Umsatzsteuer wird über die Vorsteuer geltend gemacht. Bei Kleinunternehmern und umsatzsteuerbefreiten Betrieben wird brutto abgerechnet. Mehr zu Unfall mit dem Firmenfahrzeug →
Kann mein Mitarbeiter für den Schaden herangezogen werden?
Das hängt vom Grad der Fahrlässigkeit ab und ist eine arbeitsrechtliche Frage. Als Sachverständige stellen wir den technischen Hergang und den Schadensumfang fest, nicht das Verschulden. Für die Bewertung ist ein Fachanwalt zuständig. Mehr zu Unfall mit dem Firmenfahrzeug →
Was ist bei einem geleasten Firmenwagen zu beachten?
Der Leasinggeber ist Eigentümer und sollte vor der Regulierung informiert werden. Der Substanzschaden steht ihm zu, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten dem Leasingnehmer. Die meisten Verträge verlangen ohnehin ein Gutachten. Mehr zu Unfall mit dem Firmenfahrzeug →
Bekommen wir Nutzungsausfall oder nur einen Mietwagen?
Beides kommt in Betracht, aber nicht nebeneinander. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen ist die Anmietung oft der praktikablere Weg. Alternativ kann der konkret entgangene Gewinn geltend gemacht werden – der muss dann allerdings belegt werden. Mehr zu Unfall mit dem Firmenfahrzeug →
Allgemein

Fragen zu Allgemein.

Was kostet ein Unfallgutachter in Rottweil und Umgebung?
Als Unfallgeschädigter zahlen Sie in der Regel nichts. Bei geklärter Haftungslage übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen – auch in Rottweil, Schramberg, Oberndorf am Neckar, Sulz am Neckar und im gesamten Landkreis Rottweil. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab; Sie müssen nichts vorstrecken. Im Einzelfall klären wir das vorab mit Ihnen. Mehr zu Startseite →
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Als Geschädigter steht Ihnen nach § 249 BGB die freie Wahl des Sachverständigen zu. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung handelt in deren Auftrag. Sie haben das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Mehr zu Startseite →
Wie schnell kommt der Gutachter nach einem Unfall?
Wir bieten in der Regel noch am selben Tag eine Besichtigung an – ob bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort. Das fertige Sachverständigen-Gutachten erhalten Sie anschließend innerhalb von 24 Stunden. Termine auch abends und am Wochenende möglich. Mehr zu Startseite →
Was ist merkantile Wertminderung?
Die merkantile Wertminderung beschreibt den dauerhaften Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall – auch nach fachgerechter Reparatur. Ein unfallbeschädigtes Fahrzeug erzielt im Wiederverkauf typischerweise einen geringeren Preis als ein unfallfreies Vergleichsfahrzeug. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab. Mehr zu Startseite →
In welchen Orten sind Sie als Kfz-Gutachter tätig?
Unser Einsatzgebiet umfasst den gesamten Landkreis Rottweil sowie die angrenzenden Kreise: den Schwarzwald-Baar-Kreis mit Villingen-Schwenningen und Donaueschingen, den Landkreis Tuttlingen mit Tuttlingen, Trossingen und Spaichingen, den Zollernalbkreis mit Balingen, Albstadt und Schömberg, den Landkreis Freudenstadt mit Freudenstadt und Horb am Neckar, den Ortenaukreis mit Lahr, Offenburg, Kehl, Achern, Oberkirch, Gengenbach und dem Kinzigtal, den Landkreis Calw mit Calw und Nagold, den Landkreis Konstanz mit Singen, Radolfzell, Konstanz, Engen, Stockach und Gottmadingen sowie Mittelbaden mit Baden-Baden, Rastatt, Bühl, Gaggenau und Pforzheim und Freiburg im Breisgau sowie zahlreiche weitere Orte in diesen Landkreisen. Mehr zu Startseite →
Was tun, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt?
Wenn eine Versicherung einzelne Positionen eines Sachverständigengutachtens nicht anerkennt, empfiehlt sich zunächst eine schriftliche Begründungsanforderung. In vielen Fällen ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht sinnvoll. Wir können Ihnen auf Wunsch entsprechende Kontakte empfehlen. Mehr zu Startseite →
Was ist bei einem E-Auto-Unfall zu beachten?
Bei Elektrofahrzeugen können selbst scheinbar geringe Auffahrunfälle die Hochvoltbatterie im Unterboden beschädigen. Batterieschäden sind von außen oft nicht erkennbar. Wir führen eine technische Überprüfung des Hochvoltsystems und eine State-of-Health-Analyse der Batterie durch, um verborgene Schäden zu dokumentieren. Mehr zu Startseite →
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So finden Sie zu uns.

Hauptsitz in Schramberg-Sulgen, Außenstelle in Rottweil. Zur Schadenaufnahme kommen wir ohnehin zu Ihnen – vor Ort, in der Werkstatt oder zu Hause.

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Hauptsitz
Schwarzwald KFZ Gutachter
Sachverständigenbüro Deniz Selbes
Karl-Kolb-Straße 13
78713 Schramberg-Sulgen
Außenstelle
Rottweiler Straße 10
78628 Rottweil
Erreichbarkeit
Mo – Fr 6:00 – 22:00 Uhr
Sa & So 6:00 – 20:00 Uhr
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