
Ein Gutachten entsteht mit sehr persönlichen Daten: Fahrzeugdaten, Fotos, Angaben zum Unfallhergang, oft auch zu Familie, Beruf und Vermögensverhältnissen. Wir behandeln diese Informationen so, wie wir es selbst erwarten würden – vertraulich und ausschließlich zweckgebunden.
Der Sachverständige und alle für ihn tätigen Personen verpflichten sich, sämtliche im Rahmen eines Auftrags bekannt gewordenen Tatsachen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt und besteht auch nach Abschluss des Auftrags fort.
Wir sind kein Partnerbüro einer Versicherung, Werkstattkette oder eines Autohauses und erhalten von dritter Seite keine Provisionen. Es gibt daher keinen Anlass und keinen Weg, Informationen aus Ihrem Auftrag an Dritte weiterzugeben, die davon wirtschaftlich profitieren könnten.
Gutachtenunterlagen bewahren wir nur so lange auf, wie es gesetzliche Aufbewahrungsfristen verlangen (handels- und steuerrechtlich in der Regel sechs bzw. zehn Jahre). Danach werden sie gelöscht beziehungsweise datenschutzgerecht vernichtet. Digitale Unterlagen liegen auf zugriffsgeschützten Systemen; Papierunterlagen werden verschlossen aufbewahrt.
Eine Offenlegung erfolgt ausschließlich dann, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind – etwa gegenüber Gerichten, Strafverfolgungsbehörden oder Finanzbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse. Soweit rechtlich zulässig, informieren wir Sie darüber.
Für Unternehmen, Sammlungen und besonders sensible Fälle unterzeichnen wir auf Wunsch eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA). Sprechen Sie uns einfach an: +49 173 689 33 55 oder info@schwarzwaldkfzgutachter.de.
Schadenaufnahmen, Fahrzeuge auf der Bühne, Messprotokolle und Fälle aus dem Alltag im Sachverständigenbüro – dort zeigen wir, wie ein Gutachten tatsächlich entsteht.
Hauptsitz in Schramberg-Sulgen, Außenstelle in Rottweil. Zur Schadenaufnahme kommen wir ohnehin zu Ihnen – vor Ort, in der Werkstatt oder zu Hause.
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