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Fahrzeug auf der Hebebühne – wiederkehrende Prüfungen als Halterpflicht
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Fuhrparkmanagement · Halterhaftungen

Halterhaftungen im Fuhrpark.

UVV-Prüfung, HU/AU-Fristen und Dokumentationspflichten – als Fahrzeughalter tragen Sie Verantwortung, auch wenn Sie selbst nicht fahren.

Fuhrparkmanagement

Gesetzliche Pflichten im Blick.

Als Halter eines Firmenfahrzeugs tragen Sie eine Reihe gesetzlicher Pflichten – unabhängig davon, wer das Fahrzeug tatsächlich fährt. Werden wiederkehrende Prüfungen oder Nachweise versäumt, haftet im Zweifel der Halter, nicht der Fahrer.

UVV-Prüfung

Regelmäßige Unfallverhütungsprüfung der Fahrzeuge im Blick behalten und rechtzeitig terminieren.

HU- & AU-Fristen

Termine für Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung zentral verfolgen, statt sie dem Zufall zu überlassen.

Ladungssicherung

Sicherstellen, dass Fahrzeuge für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung ausgestattet sind und die Vorgaben eingehalten werden.

Nachweispflichten

Dokumentation so führen, dass sie gegenüber Behörden, Versicherung oder im Schadenfall belastbar ist.

UVV-PrüfungDie wiederkehrende Unfallverhütungsprüfung wird rechtzeitig terminiert und dokumentiert.
HU & AU im TerminFristen für Haupt- und Abgasuntersuchung werden verfolgt, bevor sie ablaufen.
Ladung gesichertAusstattung und Vorgaben zur Ladungssicherung bleiben im Blick.
Vorteile

Was die Einhaltung der Halterpflichten bringt.

Wiederkehrende Pflichten lassen sich leicht übersehen – mit Folgen für den Halter.

RechtssicherheitDokumentierte, wiederkehrende Prüfungen schaffen Nachweise für den Ernstfall.
Weniger BußgeldrisikoVersäumte Fristen bei HU/AU oder UVV lassen sich frühzeitig vermeiden.
Nachweisbare SorgfaltIm Schadensfall zählt, ob der Halter seine Pflichten erkennbar erfüllt hat.
Zentraler ÜberblickEin Blick genügt statt verstreuter Einzeltermine je Fahrzeug.
Fahrzeugprüfung in der Werkstatt – gesetzliche Pflichten des Fahrzeughalters
Ablauf

So bleiben Sie gesetzeskonform.

Vier Schritte, mit denen Halterpflichten nicht mehr aus dem Blick geraten.

01

Erfassung aller Pflichten

Fahrzeuge und ihre jeweiligen Prüfpflichten vollständig erfassen.

02

Terminierung

UVV-Prüfung sowie HU/AU rechtzeitig vor Ablauf terminieren.

03

Ladungssicherung

Bei Nutzfahrzeugen die Ausstattung und Vorgaben zur Ladungssicherung kontrollieren.

04

Zentrale Dokumentation

Alle Nachweise an einer Stelle ablegen, jederzeit abrufbar.

Häufige Fragen

Fragen zu Halterhaftungen.

Was passiert, wenn eine UVV-Prüfung versäumt wird?
Im Schadenfall kann das als Verletzung der Halterpflichten gewertet werden und die Haftung des Halters verschärfen.
Wer haftet bei einem Verstoß – Fahrer oder Halter?
Grundsätzlich der Halter, da ihn die Organisationspflicht trifft, unabhängig davon, wer zum Zeitpunkt gefahren ist.
Gilt die UVV-Pflicht für alle Firmenfahrzeuge?
Ja, sie betrifft grundsätzlich alle beruflich genutzten Fahrzeuge, nicht nur klassische Nutzfahrzeuge.
Wie wird die Dokumentation nachgewiesen?
Durch zentral abgelegte, jederzeit abrufbare Prüf- und Unterweisungsnachweise.
Weiterführend

Das gehört auch dazu.

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Weitere Leistungen

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Standort

So finden Sie zu uns.

Hauptsitz in Schramberg-Sulgen, Außenstelle in Rottweil. Zur Schadenaufnahme kommen wir ohnehin zu Ihnen – vor Ort, in der Werkstatt oder zu Hause.

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Hauptsitz
Schwarzwald KFZ Gutachter
Sachverständigenbüro Deniz Selbes
Karl-Kolb-Straße 13
78713 Schramberg-Sulgen
Außenstelle
Rottweiler Straße 10
78628 Rottweil
Erreichbarkeit
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