
UVV-Prüfung, HU/AU-Fristen und Dokumentationspflichten – als Fahrzeughalter tragen Sie Verantwortung, auch wenn Sie selbst nicht fahren.
Als Halter eines Firmenfahrzeugs tragen Sie eine Reihe gesetzlicher Pflichten – unabhängig davon, wer das Fahrzeug tatsächlich fährt. Werden wiederkehrende Prüfungen oder Nachweise versäumt, haftet im Zweifel der Halter, nicht der Fahrer.
Regelmäßige Unfallverhütungsprüfung der Fahrzeuge im Blick behalten und rechtzeitig terminieren.
Termine für Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung zentral verfolgen, statt sie dem Zufall zu überlassen.
Sicherstellen, dass Fahrzeuge für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung ausgestattet sind und die Vorgaben eingehalten werden.
Dokumentation so führen, dass sie gegenüber Behörden, Versicherung oder im Schadenfall belastbar ist.
Wiederkehrende Pflichten lassen sich leicht übersehen – mit Folgen für den Halter.

Vier Schritte, mit denen Halterpflichten nicht mehr aus dem Blick geraten.
Fahrzeuge und ihre jeweiligen Prüfpflichten vollständig erfassen.
UVV-Prüfung sowie HU/AU rechtzeitig vor Ablauf terminieren.
Bei Nutzfahrzeugen die Ausstattung und Vorgaben zur Ladungssicherung kontrollieren.
Alle Nachweise an einer Stelle ablegen, jederzeit abrufbar.

Ein kostenloses Erstgespräch klärt in rund zwanzig Minuten, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen können. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.
Wir kommen zu Ihnen – die Anfahrt ist im gesamten Einsatzgebiet kostenlos, die Besichtigung oft noch am selben Tag möglich.
Sie suchen Fuhrparkmanagement in Ihrer Nähe? Wir sind für Rottweil, Schramberg, Oberndorf am Neckar, Sulz am Neckar und den gesamten Landkreis Rottweil tätig – ebenso in den angrenzenden Kreisen Tuttlingen, Freudenstadt, Zollernalb und Schwarzwald-Baar.
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Hauptsitz in Schramberg-Sulgen, Außenstelle in Rottweil. Zur Schadenaufnahme kommen wir ohnehin zu Ihnen – vor Ort, in der Werkstatt oder zu Hause.
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