130-%-Regelung
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, aber höchstens 30 % darüber, darf das Fahrzeug in der Regel dennoch fachgerecht repariert werden. Voraussetzung ist üblicherweise, dass Sie es anschließend weiter nutzen.
Von der 130-%-Regelung bis zum Verkehrsleiter: 95 Fachbegriffe rund um Unfallgutachten, Schadenregulierung und Fuhrparkmanagement – kurz und verständlich erklärt.
95 Begriffe
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, aber höchstens 30 % darüber, darf das Fahrzeug in der Regel dennoch fachgerecht repariert werden. Voraussetzung ist üblicherweise, dass Sie es anschließend weiter nutzen.
Computergestützte Vermessung der Achsgeometrie in drei Ebenen mit dokumentiertem Messprotokoll. Weist Fahrwerks- und Rahmenverzug nach einem Unfall belastbar nach.
Prüfung der Abgaswerte eines Fahrzeugs, die üblicherweise zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt wird.
Kosten für das Bergen und den Abtransport eines nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugs. Bei unverschuldetem Unfall gehören sie zu den erstattungsfähigen Positionen.
Messtechnische Prüfung der Radstellungen. Nach einem Unfall zeigt sie, ob Fahrwerk oder Karosserie verzogen sind.
Zentrale Elektronik, die die Rückhaltesysteme auslöst und Crashdaten speichert. Nach einer Auslösung ist in der Regel ein Austausch erforderlich.
Ein früherer, nicht oder nur teilweise reparierter Schaden. Er muss im Gutachten klar vom aktuellen Schadenfall abgegrenzt werden.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts.
Kalkulationssystem, das Reparaturwege und Arbeitszeiten herstellerbezogen berechnet. Grundlage vieler Schadenkalkulationen.
Sehr kleiner Schaden in einer Größenordnung von meist unter 700 bis 1.000 Euro. Hier übernimmt die Versicherung die Gutachterkosten häufig nicht; ein Kostenvoranschlag genügt oft.
Das Mitlackieren angrenzender Bauteile, damit der Farbton nahtlos übergeht. Bei Effektlacken technisch notwendig und erstattungsfähig.
Strukturierte Auswahl und Anschaffung von Firmenfahrzeugen – von der Bedarfsklärung über den Angebotsvergleich bis zur dokumentierten Übergabe.
Gutachten, das Zustand und Schäden dokumentiert, bevor Spuren verloren gehen – etwa vor einer Reparatur oder bei strittiger Schuldfrage.
Marktbeobachtung für klassische Fahrzeuge, deren Daten bei der Bewertung von Oldtimern herangezogen werden.
Anbieter von Bewertungs- und Kalkulationsdaten. Die Systeme liefern Referenzwerte für Wiederbeschaffungs- und Restwerte.
Konstruktiv vorgesehener Karosseriebereich, der bei einem Aufprall gezielt nachgibt und Aufprallenergie abbaut.
Berufsverband für geprüfte und zertifizierte Sachverständige. Eine Verbandszugehörigkeit sagt etwas über Qualifikationsnachweise aus, ersetzt aber keine Prüfung im Einzelfall.
Besteuerungsform im Fahrzeughandel, bei der nur die Handelsspanne besteuert wird. Sie beeinflusst, wie der Umsatzsteueranteil im Wiederbeschaffungswert auszuweisen ist.
Abwicklung des Schadens über die eigene Versicherung, die anschließend beim Unfallgegner Regress nimmt. Bequem, kann Ansprüche aber verkürzen.
Nachtrag zu einem bestehenden Gutachten – etwa wenn bei der Demontage weitere Schäden sichtbar werden.
Kennzeichnung in der Kalkulation: Das Bauteil wird ersetzt statt instandgesetzt.
Elektronische Helfer wie Notbrems- oder Spurhalteassistent. Nach Arbeiten an Sensorik oder Frontscheibe ist meist eine Kalibrierung nötig.
Jährliche und dokumentierte Unterweisung der Fahrer zu Pflichten und sicherem Umgang mit dem Fahrzeug – Teil der Halterpflichten.
Abrechnung auf Gutachtenbasis ohne tatsächliche Reparatur. Ausgezahlt werden die Netto-Reparaturkosten; die Umsatzsteuer folgt erst bei nachgewiesener Reparatur.
International verwendete Zustandssystematik für historische Fahrzeuge.
Im deutschen Sprachgebrauch weitgehend gleichbedeutend mit Fuhrparkmanagement. Der Begriff ist die Übertragung des englischen Fleet Management.
Als Geschädigter bestimmen Sie den Sachverständigen selbst. Den Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren.
Wiederkehrende Prüfung der Fahrerlaubnis. Bei fest zugewiesenen Dienstwagen in der Regel halbjährlich, bei Poolfahrzeugen vor jeder Fahrt.
Person im Betrieb, die für die Firmenfahrzeuge verantwortlich ist. In kleineren Unternehmen wird diese Rolle häufig nebenbei ausgefüllt.
Organisation aller Aufgaben rund um die Firmenfahrzeuge eines Betriebs: Beschaffung, Kostenkontrolle, Fristen, Schadenabwicklung und Halterpflichten.
Honorar des Sachverständigen. Bei unverschuldetem Unfall Teil des Schadensersatzanspruchs und von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen.
Kennzeichen für Fahrzeuge ab 30 Jahren in gutem, weitgehend originalem Zustand. Voraussetzung ist ein Gutachten nach § 23 StVZO.
Schaden, den ein Dritter verursacht hat und den dessen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert.
Prozentuale Aufteilung der Verantwortung, wenn beide Unfallbeteiligten einen Anteil tragen.
Verantwortung des Fahrzeughalters für Zustand und Einsatz seiner Fahrzeuge – unabhängig davon, wer am Steuer sitzt.
Wiederkehrende gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs.
Elektrisches System eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs mit Spannungen weit über der üblichen Bordnetzspannung. Arbeiten daran erfordern eine besondere Qualifikation.
Korrosionsschutz in nicht einsehbaren Karosseriebereichen. Nach Instandsetzungen dort erneut aufzubringen.
Reparatur eines beschädigten Bauteils statt Austausch – in der Kalkulation meist mit „I" gekennzeichnet.
Neueinstellung von Sensoren und Kameras der Assistenzsysteme nach Reparatur oder Scheibentausch. Ohne sie können Systeme fehlerhaft arbeiten.
Schaden, der über die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung abgewickelt wird – etwa bei selbst verursachten Unfällen oder Wildschaden.
Laufende Erfassung und Prüfung aller Fuhrparkkosten je Fahrzeug – von der Leasingrate über Kraftstoff bis zu Wartung und Versicherung.
Vorschäden in einem Bereich, der ohnehin erneuert wird, sodass sie die aktuellen Reparaturkosten nicht erhöhen.
Reine Kostenschätzung der Werkstatt. Er ersetzt kein Gutachten, weil Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert darin fehlen.
Vereinfachtes Gutachten mit reduziertem Umfang für kleinere Schäden.
Streichung oder Reduzierung einzelner Positionen durch den Versicherer. Häufig betroffen sind Stundensätze, Verbringungskosten und UPE-Aufschläge.
Messung der Lackschichtdicke, um frühere Lackierungen und damit Vorschäden zu erkennen.
Pflicht, Ladung so zu sichern, dass sie auch bei einer Vollbremsung nicht verrutscht. Teil der Halterverantwortung im Fuhrpark.
Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit. Der dokumentierte Zustand entscheidet darüber, was nachberechnet wird.
Übernahme eines laufenden Leasingvertrags samt Fahrzeug von einem Vorbesitzer.
Wertverlust, der bleibt, weil das Fahrzeug als Unfallwagen gilt – auch nach einwandfreier Reparatur.
Kosten eines Ersatzfahrzeugs für die Dauer von Reparatur oder Wiederbeschaffung. Erstattungsfähig, wenn ein tatsächlicher Fahrzeugbedarf besteht.
Wertabschlag, den der Leasinggeber für Schäden ansetzt, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen.
Pauschale Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug, wenn kein Mietwagen genommen wird. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer.
Auslesen des Fehlerspeichers über die Diagnoseschnittstelle. Zeigt unfallbedingte Störungen in der Fahrzeugelektronik.
Fahrzeug ohne festen Nutzer, das von wechselnden Mitarbeitenden gefahren wird. Erfordert engere Kontrollintervalle.
Regelung, die es dem Geschädigten bei einer Haftungsquote erlaubt, nicht gedeckte Positionen vorrangig aus der Kaskoleistung zu befriedigen.
Messtechnische Prüfung der tragenden Karosseriestruktur auf Verzug – Voraussetzung für eine sichere Instandsetzung.
Von der Versicherung beauftragte Person, die den Schaden vor Ort besichtigt. Sie arbeitet im Auftrag des Versicherers, nicht in Ihrem.
Verzögerte Zahlung durch den Versicherer. Nach angemessener Prüffrist können Verzugszinsen und weitere Ansprüche entstehen.
Kurzbescheinigung, dass eine Reparatur tatsächlich und fachgerecht ausgeführt wurde. Wird etwa für Nutzungsausfall oder Umsatzsteuererstattung verlangt.
Summe aus Ersatzteilen, Arbeitslohn, Lackierung und Nebenkosten für die vollständige Instandsetzung.
Wert des unreparierten Fahrzeugs im beschädigten Zustand. Beim Totalschaden wird er vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
Vorrichtung, auf der eine verzogene Karosserie unter ständiger Messkontrolle zurückgerichtet wird.
Betrieb, in dem Sachverständige Gutachten erstellen – unabhängig von Versicherungen, Werkstätten und Herstellern.
Fachlich qualifizierte Person, die Fahrzeugschäden und -werte neutral feststellt und nachvollziehbar dokumentiert.
Rabattstufe in der Kfz-Versicherung. Bei unverschuldetem Unfall über die gegnerische Haftpflicht bleibt er unberührt.
Gebündelte Abwicklung von Schäden an Firmenfahrzeugen: Aufnahme, Werkstattsteuerung, Gutachten, Versicherung und Rechnungsprüfung.
Aktenzeichen des Versicherers zum Vorgang. Sie sollte in jeder Korrespondenz angegeben werden.
Versuch der Versicherung, Geschädigte zu Partnerwerkstätten und eigenen Gutachtern zu lenken. Sie sind daran nicht gebunden.
Marktdatenwerk für Fahrzeugwerte und Mietwagenpreise, das als Referenz herangezogen wird.
Kalkulations- und Bewertungssoftware der Deutschen Automobil Treuhand.
Abstände zwischen Karosserieteilen. Ungleichmäßige Spaltmaße deuten auf Verzug oder unsaubere Instandsetzung hin.
Kleinflächige Lackreparatur, die nur den beschädigten Bereich erfasst.
Gesundheitszustand einer Antriebsbatterie im Verhältnis zur Neukapazität. Zentrale Kenngröße bei der Bewertung von Elektrofahrzeugen.
Fachliche Äußerung des Sachverständigen zu einem strittigen Punkt – etwa nach einer Kürzung durch die Versicherung.
Tragendes Karosseriebauteil, das für Steifigkeit und Crashverhalten entscheidend ist.
Arbeitskosten je Stunde für Mechanik, Karosserie und Lack. Ob markengebundene Sätze angesetzt werden dürfen, ist ein häufiger Streitpunkt.
Gesamtkosten eines Fahrzeugs über die komplette Nutzungsdauer – von Anschaffung und Wertverlust über den Betrieb bis zur Verwertung.
Das Fahrzeug lässt sich technisch nicht mehr fachgerecht instand setzen.
Die Reparatur wäre teurer als der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert – wirtschaftlich also nicht sinnvoll.
Erste Dokumentation des Unfallhergangs mit Beteiligten, Zeugen und sichtbaren Schäden.
Vollständiges Schadensgutachten mit Reparaturweg, Kosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie Ausfalldauer.
Technische Rekonstruktion des Unfallablaufs – meist bei strittiger Schuldfrage oder widersprüchlichen Angaben.
Pauschale für Nebenkosten wie Telefon und Porto, die ohne Einzelnachweis erstattet wird.
Aufschläge auf die unverbindlichen Preisempfehlungen für Ersatzteile, die regional übliche Beschaffungskosten abbilden.
Wiederkehrende Prüfung von Dienstfahrzeugen nach den Unfallverhütungsvorschriften – in der Regel jährlich.
Kosten für den Transport zwischen Werkstatt und Lackiererei, wenn nicht beides im selben Betrieb liegt.
Zeitraum, in dem Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Bei Schadensersatz aus Verkehrsunfällen gilt regelmäßig eine dreijährige Frist ab Ende des betreffenden Jahres.
Fachkundige Person, die im erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehr die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft leitet. Die Fachkunde wird über eine IHK-Prüfung nachgewiesen; ein externer Verkehrsleiter darf höchstens vier Unternehmen mit zusammen 50 Fahrzeugen betreuen.
Früherer Schaden am Fahrzeug – unabhängig davon, ob repariert oder nicht. Er ist offenzulegen und im Gutachten abzugrenzen.
Gutachten zur Wertermittlung, etwa für Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Versicherung.
Zeitraum, den die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs realistisch beansprucht. Grundlage für den Nutzungsausfall beim Totalschaden.
Betrag, den ein gleichwertiges Fahrzeug am regionalen Markt kosten würde.
Bewertungsskala von 1 (makellos) bis 5 (restaurierungsbedürftig), die vor allem bei Oldtimern verwendet wird.
Zu Ihrer Suche gibt es keinen Treffer. Rufen Sie uns gerne an – wir erklären den Begriff persönlich.
Sie vermissen einen Begriff oder möchten wissen, was er für Ihren konkreten Fall bedeutet? Rufen Sie uns an – wir ordnen ihn für Sie ein. Mehr zu unseren Leistungen finden Sie unter Unfallgutachten, Fahrzeugbewertung und Fuhrparkmanagement.
Hinweis: Die Erklärungen bieten eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Einzelfall können abweichende Regelungen gelten.
Hauptsitz in Schramberg-Sulgen, Außenstelle in Rottweil. Zur Schadenaufnahme kommen wir ohnehin zu Ihnen – vor Ort, in der Werkstatt oder zu Hause.
Wir nutzen nur technisch notwendige Speicherzugriffe. Externe Inhalte – Google Maps, Instagram und das Bewertungssiegel – laden wir erst nach Ihrer Zustimmung. Änderbar jederzeit im Fußbereich.