Schwarzwald KFZ-Gutachter
Sachverständigenbüro Deniz Selbes
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen des Sachverständigenbüros Schwarzwald KFZ Gutachter / Sachverständigenbüro Deniz Selbes (nachfolgend „Sachverständiger") gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Sachverständige ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

Der Vertrag kommt durch die schriftliche, mündliche oder elektronische Auftragserteilung und deren Annahme zustande. Gegenstand ist die Erstellung eines Gutachtens oder einer gutachterlichen Stellungnahme nach dem vereinbarten Umfang – insbesondere Unfallgutachten, Wertgutachten, Zustandsbericht oder Kostenvoranschlag. Der Sachverständige schuldet die sorgfältige Erstellung des Gutachtens nach dem Stand der Technik, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Regulierungshöhe.

§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt das Fahrzeug in besichtigungsfähigem Zustand zur Verfügung und erteilt vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte, insbesondere zu Vorschäden, Altschäden, Reparaturen und zur Laufleistung. Unterbleiben solche Angaben, kann das Ergebnis des Gutachtens unzutreffend sein; hierfür haftet der Sachverständige nicht.

§ 4 Honorar

Die Vergütung richtet sich – soweit nichts anderes vereinbart ist – bei Schadengutachten nach der Schadenhöhe auf Grundlage der marktüblichen BVSK-Honorarbefragung zuzüglich Nebenkosten (Fahrt-, Foto-, Schreib- und Kommunikationskosten) und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Wertgutachten, Zustandsberichte und Kaufberatungen wird ein Festpreis vor Auftragserteilung vereinbart. Das Honorar ist mit Übergabe des Gutachtens fällig.

§ 5 Abtretung bei Haftpflichtschäden

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann der Auftraggeber seinen Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten erfüllungshalber an den Sachverständigen abtreten. Der Auftraggeber bleibt Schuldner des Honorars; die Abtretung befreit ihn erst, wenn die gegnerische Versicherung vollständig gezahlt hat. Zahlt sie nicht oder nur teilweise, kann der Sachverständige den offenen Betrag beim Auftraggeber geltend machen.

§ 6 Haftung

Der Sachverständige haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 7 Urheberrecht am Gutachten

Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den vereinbarten Zweck bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte über den Schadenfall hinaus, eine Veröffentlichung oder eine auszugsweise Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Sachverständigen.

§ 8 Verschwiegenheit

Der Sachverständige behandelt alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Einzelheiten regelt unsere Vertraulichkeitserklärung.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, schuldet er bei Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat. Eine vollständige Widerrufsbelehrung mit Muster-Formular wird bei Vertragsschluss in Textform ausgehändigt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Sachverständigen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Schadenaufnahmen, Fahrzeuge auf der Bühne, Messprotokolle und Fälle aus dem Alltag im Sachverständigenbüro – dort zeigen wir, wie ein Gutachten tatsächlich entsteht.

@schwarzwald.kfzgutachterSchwarzwald KFZ Gutachter · Schramberg-Sulgen
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Hauptsitz
Schwarzwald KFZ Gutachter
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Karl-Kolb-Straße 13
78713 Schramberg-Sulgen
Außenstelle
Rottweiler Straße 10
78628 Rottweil
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Sa & So 6:00 – 20:00 Uhr
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