Das Nachbesserungs-Angebot
Kurz nach Eingang des Gutachtens meldet sich die Versicherung mit einem höheren Restwertgebot. Ist Ihr Fahrzeug bereits verkauft, ist dieses Gebot unbeachtlich.
Bei einem Totalschaden entscheidet eine einzige Zahl darüber, wie viel bei Ihnen ankommt: der Restwert. Je höher er angesetzt wird, desto weniger zahlt die Versicherung. Kein Wunder, dass um diese Position besonders hart gerungen wird.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert. Ersetzt wird dann nicht die Reparatur, sondern die Differenz: Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Beispiel: Der Wiederbeschaffungswert beträgt 12.000 Euro, der Restwert 3.500 Euro – Sie erhalten 8.500 Euro und behalten das Fahrzeug. Setzt die Versicherung den Restwert stattdessen mit 5.500 Euro an, bleiben nur 6.500 Euro. Zwei Zahlen, zweitausend Euro Unterschied.
Deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, wie der Restwert zustande gekommen ist.
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden: Geschädigte dürfen sich auf den Restwert verlassen, den ein Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.
Das bedeutet konkret: Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht an einen Aufkäufer am anderen Ende der Republik verkaufen, nur weil die Versicherung dort ein höheres Gebot organisiert hat. Drei Angebote von regionalen Händlern, sauber im Gutachten dokumentiert, sind der belastbare Maßstab.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Verkaufen Sie nichts, bevor das Gutachten vorliegt. Wer vorschnell veräußert, verliert die Grundlage für die Diskussion.

Kurz nach Eingang des Gutachtens meldet sich die Versicherung mit einem höheren Restwertgebot. Ist Ihr Fahrzeug bereits verkauft, ist dieses Gebot unbeachtlich.
Gebote aus Restwertbörsen stammen oft von Aufkäufern hunderte Kilometer entfernt. Sie bilden nicht Ihren regionalen Markt ab.
Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie trotzdem reparieren – und müssen den Wagen sechs Monate weiterfahren.
Lassen Sie das Fahrzeug begutachten, bevor Sie es abmelden, verwerten oder in Zahlung geben. Das Gutachten weist Wiederbeschaffungswert, Restwert und die zugrunde liegenden Angebote aus – damit ist Ihre Position dokumentiert.
Kommt anschließend ein höheres Gebot, prüfen wir gemeinsam, ob es überhaupt beachtlich ist: Stammt es von einem erreichbaren Händler? Ist es verbindlich und noch gültig? Schließt es Abholung und Abmeldung ein? In vielen Fällen zerfällt das Gebot bei genauer Betrachtung.
Hinweis: Bei Streit über die Regulierung sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden – bei unverschuldetem Unfall trägt auch dessen Kosten die gegnerische Haftpflicht.

Drei Angebote aus der Region, sauber dokumentiert – die Grundlage, mit der überhöhte Restwerte keinen Bestand haben.
Schadenaufnahmen, Fahrzeuge auf der Bühne, Messprotokolle und Fälle aus dem Alltag im Sachverständigenbüro – dort zeigen wir, wie ein Gutachten tatsächlich entsteht.
Hauptsitz in Schramberg-Sulgen, Außenstelle in Rottweil. Zur Schadenaufnahme kommen wir ohnehin zu Ihnen – vor Ort, in der Werkstatt oder zu Hause.
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