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Ratgeber · Ersatzmobilität

Nutzungsausfall und Mietwagen.

Steht Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt, verlieren Sie etwas Messbares: die Möglichkeit, es zu nutzen. Dieser Verlust ist in Geld zu ersetzen – und zwar für jeden einzelnen Tag, auch wenn Sie gar keinen Mietwagen nehmen.

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Der Anspruch

Geld für Tage ohne Auto.

Die Rechtsprechung erkennt die ständige Verfügbarkeit eines Fahrzeugs als eigenen Vermögenswert an. Fällt sie weg, entsteht ein ersatzfähiger Schaden – unabhängig davon, ob Sie ein Ersatzfahrzeug anmieten oder die Zeit anders überbrücken.

Sie haben also die Wahl: Mietwagen auf Kosten der Gegenseite oder Nutzungsausfallentschädigung in bar. Beides zusammen geht nicht. Wer die Zeit mit dem Zweitwagen, dem Fahrrad oder dem Bus überbrückt, fährt mit der Entschädigung oft besser.

Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass Sie das Fahrzeug tatsächlich hätten nutzen wollen und können – wer im fraglichen Zeitraum ohnehin im Urlaub oder krank war, hat keinen Ausfall erlitten.

Tagessatz nach Fahrzeuggruppe

Die Höhe richtet sich nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch. Die Spanne reicht je nach Fahrzeug etwa von 23 bis über 175 Euro pro Tag.

Dauer aus dem Gutachten

Maßgeblich ist die im Gutachten ausgewiesene Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich einer angemessenen Überlegungsfrist.

Herabstufung bei Alter

Bei älteren Fahrzeugen wird üblicherweise eine oder zwei Gruppen tiefer eingestuft. Auch das gehört sauber begründet ins Gutachten.

Berechnung

Woraus sich die Summe zusammensetzt.

Der Betrag ist kein Verhandlungsergebnis, sondern das Produkt aus Tagessatz und Ausfalldauer – beides muss belegt sein.

Genau hier liegt der Hebel: Ohne Gutachten gibt es keine belastbare Ausfalldauer. Versicherungen setzen dann gern eine pauschal verkürzte Zeit an, und der Anspruch schrumpft um mehrere hundert Euro, ohne dass es auffällt.

  • Reparaturdauer in Arbeitstagen laut Kalkulation
  • Wiederbeschaffungsdauer bei Totalschaden, meist zehn bis vierzehn Tage
  • Überlegungsfrist von in der Regel zwei bis drei Tagen nach Gutachtenerhalt
  • Wartezeit auf Ersatzteile, sofern dokumentiert
  • Einstufung des Fahrzeugs in die zutreffende Gruppe
  • Abschläge bei Alter und Laufleistung
pro TagTagessatz nach Fahrzeuggruppe
Mietwagen

Wann sich der Mietwagen wirklich lohnt.

Ein Mietwagen ist sinnvoll, wenn Sie beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen sind oder keine Alternative haben. Achten Sie dabei auf zwei Punkte: Mieten Sie eine Klasse unterhalb Ihres eigenen Fahrzeugs, sonst wird ein Eigenersparnisabzug fällig. Und meiden Sie überteuerte Unfallersatztarife – erstattet wird nur der ortsübliche Normaltarif.

Wer weniger als etwa zwanzig Kilometer am Tag fährt, bekommt die Mietwagenkosten häufig gar nicht ersetzt; die Rechtsprechung verweist dann auf Taxi oder Nutzungsausfall.

In der Praxis fahren viele Mandanten mit der Entschädigung besser: Sie ist steuerfrei, verursacht keinen Papierkrieg und wird direkt ausgezahlt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Bekomme ich Nutzungsausfall auch bei fiktiver Abrechnung?
Ja, sofern Sie das Fahrzeug tatsächlich nicht nutzen konnten – etwa weil es nicht verkehrssicher war. Bei einem fahrbereiten Fahrzeug, das Sie weiterfahren, entsteht dagegen kein Ausfall.
Was gilt bei Zweitwagen im Haushalt?
Steht ein gleichwertiger Zweitwagen zur freien Verfügung, entfällt der Anspruch regelmäßig. Ist der Zweitwagen deutlich kleiner oder von anderen Familienmitgliedern belegt, kann er bestehen bleiben.
Wie lange kann ich rückwirkend geltend machen?
Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende. Die Dokumentation sollte trotzdem zeitnah erfolgen.
Fahrzeug in der Werkstatt?

Wir dokumentieren Ihre Ausfalldauer.

Im Gutachten weisen wir Reparaturdauer und Fahrzeuggruppe nachvollziehbar aus – die Grundlage für jeden Euro Nutzungsausfall.

0173 689 33 55Mo – Fr 6–22 Uhr · Sa & So 6–20 Uhr
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