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Ratgeber · Unfallregulierung

Die ersten 24 Stunden.

Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet sich oft schon am ersten Tag, wie viel Schadensersatz am Ende tatsächlich ankommt. Dieser Beitrag fasst zusammen, worauf es in den ersten Stunden ankommt – aus der täglichen Praxis eines Sachverständigenbüros.

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Ausgangslage

Warum gerade der erste Tag so viel entscheidet.

Ein Verkehrsunfall ist zunächst eine Ausnahmesituation. Genau in dieser Lage werden Weichen gestellt, die sich später nur schwer korrigieren lassen: Spuren an der Unfallstelle verschwinden, Fahrzeuge werden bewegt, erste Aussagen gegenüber Versicherungen sind in der Welt.

Aus unserer Erfahrung entstehen die meisten Kürzungen bei der Regulierung nicht durch Streit über die Schuldfrage, sondern durch lückenhafte Dokumentation. Was am Unfalltag nicht festgehalten wurde, lässt sich Wochen später kaum noch belegen – und was sich nicht belegen lässt, wird von der gegnerischen Versicherung regelmäßig nicht bezahlt.

Die folgenden Punkte sind bewusst knapp gehalten. Sie ersetzen keine Rechtsberatung, geben aber die Reihenfolge wieder, die sich in der Praxis bewährt hat.

Reihenfolge

Vier Schritte, in dieser Reihenfolge.

Wenn niemand verletzt ist und die Lage gesichert wurde, folgt die Beweissicherung – noch bevor die erste Versicherung kontaktiert wird.

01

Unfallstelle sichern

Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Bei Personenschaden, unklarer Schuldfrage oder größerem Sachschaden die Polizei rufen.

02

Vollständig fotografieren

Übersicht der gesamten Unfallstelle aus vier Richtungen, dann Details: Schäden, Kennzeichen, Bremsspuren, Straßenschilder, Wetter- und Lichtverhältnisse.

03

Daten austauschen

Name, Anschrift, Versicherung und Versicherungsschein-Nummer des Unfallgegners. Zeugen mit Kontaktdaten notieren – nicht nur Namen.

04

Sachverständigen beauftragen

Erst danach die Versicherung informieren. Der eigene Gutachter dokumentiert den Schaden vollständig, bevor repariert oder verwertet wird.

Beweissicherung

Was auf die Fotos gehört.

Fotos vom Unfalltag sind das mit Abstand wichtigste Beweismittel – und sie kosten nichts außer zwei Minuten Zeit.

Wichtig ist die Kombination aus Übersicht und Detail. Nahaufnahmen allein lassen die Position der Fahrzeuge offen; Übersichtsaufnahmen allein zeigen den Schaden nicht. Beides zusammen macht den Hergang nachvollziehbar.

  • Gesamte Unfallstelle aus allen vier Himmelsrichtungen
  • Endstellung beider Fahrzeuge vor dem Wegfahren
  • Kennzeichen des Unfallgegners deutlich lesbar
  • Alle Schäden am eigenen und am gegnerischen Fahrzeug
  • Brems- und Schleifspuren, Splitterfelder, Fahrbahnzustand
  • Verkehrszeichen, Ampeln und Sichtverhältnisse
Übersichtsaufnahmen als Minimum

Nicht vorschnell unterschreiben

Abtretungserklärungen, Reparaturaufträge oder Vergleichsangebote sollten Sie erst unterschreiben, wenn der Schadenumfang feststeht.

Nicht reparieren lassen

Wird vor der Begutachtung repariert, ist der ursprüngliche Zustand nicht mehr feststellbar. Das geht regelmäßig zu Ihren Lasten.

Nicht den Versicherungsgutachter nehmen

Sie haben das Recht auf einen eigenen Sachverständigen. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite die Kosten.

Rechtlicher Rahmen

Ihre Ansprüche nach § 249 BGB.

Wer einen Schaden verursacht, muss den Zustand herstellen, der ohne das schädigende Ereignis bestünde. Daraus folgt: Sie dürfen die Werkstatt frei wählen, Sie dürfen einen eigenen Sachverständigen beauftragen, und Sie haben Anspruch auf Ersatzmobilität für die Dauer der Reparatur.

Oberhalb der sogenannten Bagatellgrenze – je nach Rechtsprechung etwa 700 bis 1.000 Euro – gilt ein vollständiges Gutachten als erforderlich im Sinne der Vorschrift. Darunter genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise aus der Sachverständigenpraxis und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit über die Haftung sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen – auch dessen Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflicht.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Muss ich die Polizei rufen?
Zwingend bei Personenschäden, Fahrerflucht, unklarer Schuldfrage, Beteiligung von Mietwagen oder Firmenfahrzeugen und bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen. In allen anderen Fällen ist es freiwillig – die polizeiliche Unfallaufnahme ist als neutrale Dokumentation aber oft hilfreich.
Darf ich mein Fahrzeug abschleppen lassen?
Ja. Die Abschleppkosten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt gehören zum ersatzfähigen Schaden. Lassen Sie das Fahrzeug vor der Reparatur begutachten – auch beim Abschleppdienst ist das möglich.
Wie schnell sollte die Begutachtung erfolgen?
So früh wie möglich, idealerweise am Unfalltag oder am Folgetag. Je kürzer der Abstand zum Ereignis, desto belastbarer die Zuordnung der Schäden zum Unfall.
Unfall gehabt?

Wir sind noch heute bei Ihnen.

Ein Anruf genügt. Wir kommen zum Fahrzeug – nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder an die Unfallstelle.

0173 689 33 55Mo – Fr 6–22 Uhr · Sa & So 6–20 Uhr
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