Meist unstrittig üblich
Feine Waschkratzer, kleine Steinschläge an der Front, leichte Gebrauchsspuren im Innenraum, normale Reifenabnutzung im zulässigen Bereich.

Drei Jahre lief alles gut, dann kommt die Abrechnung: mehrere tausend Euro für Kratzer, Steinschläge und Reifenprofil. Wer die Rückgabe vorbereitet, steht in dieser Diskussion deutlich besser da.
Ein Leasingfahrzeug darf benutzt werden – und Benutzung hinterlässt Spuren. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen vertragsgemäßer Abnutzung, die mit den Leasingraten abgegolten ist, und übermäßiger Abnutzung, die der Leasingnehmer zu ersetzen hat.
Als Maßstab dient in der Praxis der Rückgabestandard nach der gemeinsamen Empfehlung von Fahrzeugherstellern, Leasinggesellschaften und Verbänden. Er beschreibt für jedes Bauteil, was noch als üblich gilt und was nicht.
Das Problem: Die Bewertung nimmt in aller Regel ein Prüfer vor, der vom Leasinggeber beauftragt wurde. Dessen Einschätzung ist nicht neutral – und selten zu Ihren Gunsten.
Feine Waschkratzer, kleine Steinschläge an der Front, leichte Gebrauchsspuren im Innenraum, normale Reifenabnutzung im zulässigen Bereich.
Dellen mit Lackschaden, Kratzer bis auf das Blech, Risse im Kunststoff, Brandlöcher, beschädigte Felgenhörner, Profiltiefe unter der Grenze.
Vollständige Lackierung ganzer Bauteile für einen einzelnen Kratzer, Neupreise statt Instandsetzung, doppelt berechnete Nebenkosten.
Die wirksamste Maßnahme ist ein eigenes Gutachten vor der Rückgabe. Es dokumentiert den Zustand zu einem Zeitpunkt, an dem Sie das Fahrzeug noch in der Hand haben.
Kommt später eine Nachforderung, lässt sich Position für Position abgleichen. Was im eigenen Gutachten als vertragsgemäß bewertet wurde, ist deutlich schwerer als Schaden abzurechnen. Oft genügt schon der Hinweis auf ein vorliegendes Gutachten, damit die Forderung schrumpft.

Bietet Ihnen der Leasinggeber die Übernahme des Fahrzeugs an, ist der aufgerufene Preis nicht automatisch fair. Der kalkulierte Restwert aus dem Leasingvertrag hat mit dem tatsächlichen Marktwert nach drei Jahren oft wenig zu tun.
Eine unabhängige Bewertung zeigt, ob sich die Übernahme rechnet – und liefert die Argumente, um über den Preis zu sprechen. Bei gefragten Modellen liegt der Marktwert manchmal deutlich über dem Restwert; dann ist die Übernahme ein gutes Geschäft.
In beiden Fällen gilt: Wer die Zahlen kennt, verhandelt anders.

Ein Gutachten vor dem Rückgabetermin kostet einen Bruchteil dessen, was eine überzogene Nachforderung kostet.
Schadenaufnahmen, Fahrzeuge auf der Bühne, Messprotokolle und Fälle aus dem Alltag im Sachverständigenbüro – dort zeigen wir, wie ein Gutachten tatsächlich entsteht.
Hauptsitz in Schramberg-Sulgen, Außenstelle in Rottweil. Zur Schadenaufnahme kommen wir ohnehin zu Ihnen – vor Ort, in der Werkstatt oder zu Hause.
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