100 % KOSTENFREI FÜR SIE! SCHADEN MELDEN!
Pflanze-my-Baum – für jedes Gutachten ein Baum
Home
Über uns
Leistungen
Leasing
Fuhrparkmanagement
Regionen
Lexikon Kontakt Blog Jetzt anrufen
Start / Blog / Darf ich meinen eigenen Gutachter wählen?
Ratgeber · Ihre Rechte

Darf ich meinen eigenen
Gutachter wählen?

Ja – nach einem unverschuldeten Unfall bestimmen Sie, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben. Warum das so wichtig ist und wie Sie diese Wahl richtig nutzen.

100 % unabhängig
Gutachten in 24 h
Rottweil & Schwarzwälder Region
Die klare Antwort

Sie haben die freie Wahl.

Wer einen unverschuldeten Verkehrsunfall erlitten hat, darf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens selbst beauftragen. Dieses Recht auf freie Gutachterwahl ist in der Rechtsprechung fest anerkannt – die gegnerische Haftpflichtversicherung kann es nicht einschränken.

Das bedeutet konkret: Ruft die Versicherung des Unfallgegners an und bietet an, „einen Gutachter vorbeizuschicken", müssen Sie darauf nicht eingehen. Der von der Gegenseite beauftragte Sachverständige arbeitet im Interesse der Versicherung – nicht in Ihrem.

Warum das entscheidend ist

Interessenkonflikt

Der Gutachter der gegnerischen Versicherung wird von der Partei bezahlt, die möglichst wenig zahlen möchte. Neutralität sieht anders aus.

Vollständige Schadenshöhe

Ein unabhängiges Gutachten erfasst auch Wertminderung, Nutzungsausfall und verdeckte Schäden – Positionen, die gern übersehen werden.

Beweissicherung

Ihr eigenes Gutachten dokumentiert den Schaden beweisfest, bevor repariert wird. Das schützt Sie, falls die Regulierung strittig wird.

Wer die Kosten trägt

Der Verursacher zahlt – auch das Gutachten.

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten des Sachverständigen zum ersatzfähigen Schaden. Sie werden – wie die Reparaturkosten – von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Als Geschädigter müssen Sie in aller Regel nichts vorstrecken.

Eine Ausnahme bildet der reine Bagatellschaden: Liegt der Schaden klar unter der Bagatellgrenze, kann statt eines Vollgutachtens ein Kostenvoranschlag genügen. Wo diese Grenze im Einzelfall liegt, klären wir vorab in einem kurzen Gespräch – ehrlich und ohne Verpflichtung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie Ihren Sachverständigen selbst. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter aufzwingen.
Was kostet mich die freie Gutachterwahl?
In der Regel nichts. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Gutachterkosten als Teil des Schadens.
Gilt das auch bei einem Kaskoschaden?
Bei einem selbst verursachten Kaskoschaden gelten die Bedingungen Ihres Kaskovertrags. Hier lohnt sich die Rücksprache – wir sagen Ihnen offen, was sinnvoll ist.
Was, wenn ich eine Teilschuld habe?
Auch bei einer Mithaftung dürfen Sie einen eigenen Gutachter beauftragen. Die Kosten werden dann anteilig entsprechend der Haftungsquote erstattet.
Ihr gutes Recht

Wählen Sie uns.

Rufen Sie an, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte und begutachten Ihr Fahrzeug unabhängig – dort, wo es steht.

0173 689 33 55Mo – Fr 6–22 Uhr · Sa & So 6–20 Uhr
Weitere Beiträge

Das könnte Sie auch interessieren.

Standort

So finden Sie zu uns.

Hauptsitz in Schramberg-Sulgen, Außenstelle in Rottweil. Zur Schadenaufnahme kommen wir ohnehin zu Ihnen – vor Ort, in der Werkstatt oder zu Hause.

Karte von Google Maps Beim Laden der Karte werden Daten an Google übertragen. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Hauptsitz
Schwarzwald KFZ Gutachter
Sachverständigenbüro Deniz Selbes
Karl-Kolb-Straße 13
78713 Schramberg-Sulgen
Erreichbarkeit
Mo – Fr 6:00 – 22:00 Uhr
Sa & So 6:00 – 20:00 Uhr
Route planen ↗
expertenbase.de
expertenbase.de
✓ zertifiziert