Rosenfeld gehört zum Zollernalbkreis, liegt aber unmittelbar an der Grenze zum Landkreis Rottweil – für uns eine Anfahrt von rund zwanzig Minuten. Kreisgrenzen spielen für Ihr Recht auf einen eigenen Sachverständigen ohnehin keine Rolle: Sie wählen den Gutachter frei, unabhängig davon, wo Sie wohnen oder wo der Unfall passiert ist.
Die Lage auf der Hochfläche zwischen Neckar und Zollernalb bringt es mit sich, dass im Winter Schnee und Glätte deutlich länger Thema sind als im Tal. Entsprechend häufig begutachten wir hier Schäden aus Schleuderunfällen, Anstößen an Leitplanken und Kollisionen an unübersichtlichen Einmündungen der Landstraßen.
Als unabhängiges Sachverständigenbüro für Fahrzeugtechnik erstellen wir in Rosenfeld (72348, Zollernalbkreis, direkt an der Kreisgrenze zu Rottweil) Unfallgutachten, Wertgutachten, Gebrauchtwagenchecks und Zustandsberichte. Wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Auftrag – ohne Bindung an Versicherungen, Werkstätten oder Autohäuser. Erreichbar sind wir Montag bis Sonntag, Mo – Fr 6–22 Uhr, Sa und So 6–20 Uhr.
Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kosten des Sachverständigen sind Teil Ihres Schadensersatzanspruchs nach § 249 BGB und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab – Sie müssen nichts vorstrecken. Die Anfahrt nach Rosenfeld berechnen wir grundsätzlich nicht.